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CLP-Verordnung

Ziel der CLP-Verordnung ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten.

Ziele der CLP Verordnung

Die CLP-Verordnung beruht auf dem sogenannten Globally Harmonised System (GHS) of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen (UN). Das weltweit harmonisierte System soll das Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einheitlicher, transparenter und vergleichbarer machen. Die CLP-Verordnung löst schrittweise die bisherige Stoffrichtlinie 67/548/EWG und die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG zum 1. Juni 2015 ab. Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Gemische kann bereits vor dem 1. Juni 2015 nach den Vorschriften der CLP-Verordnung erfolgen, die Bestimmungen der Zubereitungsrichtlinie finden in diesem Fall keine Anwendung.

— Weitere Informationen: https://echa.europa.eu/de/regulations/clp/understanding-clp

Gefährliche Stoffe und Gemische sicher handhaben

Die ProMinent GmbH hat ihr Labeling-System von gefährlichen Stoffen und Gemischen der neuen Richtlinie angepasst. Alle unsere Produkte entsprechen den Vorgaben aus dieser Regelung. In der Kombination mit den dazugehörigen Sicherheitsdatenblättern (Punkt REACH) haben unsere gewerblichen Kunden die umfassenden Informationen um Ihren Pflichten aus Arbeits- und Umweltschutz gerecht zu werden.

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