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Verpackungsgesetz

Verpackungen unterliegen in Europa der sogenannten erweiterten Produktverantwortung. Das heißt, dass diejenigen, die verpackte Waren in den Warenverkehr bringen, gleichzeitig die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese Verpackungen die Umwelt möglichst wenig belasten.

So müssen die Verpackungen, die typischerweise beim privaten Haushalt oder den sogenannten gleichgestellten Anfallstellen typischerweise als Abfall anfallen und gewerbsmäßig in Verkehr gebracht wurden, auch nach dem Verpackungsgesetz an einem System beteiligt werden. Nur so ist gesichert, dass die Vielzahl von Verpackungen über ein flächendeckendes System erfasst und einer Verwertung zugeführt wird.

Die Fäden laufen im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister ZSVR zusammen. Dort können die Hersteller, die Verpackungen an einem System beteiligen müssen, ihre Registrierung vornehmen.

Auch ProMinent ist beim LUCID registriert. Sie können uns im Register unter der ZSVR Nummer DE2404997056320 finden.

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Harald Jarc

Geschäftsführer, ProMinent Deutschland GmbH

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